Bushido-Album bleibt indiziert
Bushido-Album bleibt indiziert
Freitag, 02. September 2016
Gericht stuft Bushido-Album als jugendgefährdend ein
Köln (dpa) – Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album «Sonny Black» auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage heute jedoch ab.